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   BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19   

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https://dejure.org/2021,46380
BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19 (https://dejure.org/2021,46380)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.2021 - 1 BvR 838/19 (https://dejure.org/2021,46380)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 1 BvR 838/19 (https://dejure.org/2021,46380)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - versehentlicher Telefax-Versand der Beschwerdebegründung an BGH statt BVerfG - keine Weiterreichung im ordentlichen Geschäftsgang möglich, da Telefaxversand am Nachmittag des letzten Tags der ...

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - versehentlicher Telefax-Versand der Beschwerdebegründung an BGH statt BVerfG - keine Weiterreichung im ordentlichen Geschäftsgang möglich, da Telefaxversand am Nachmittag des letzten Tags der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 1
    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde; versehentlicher Telefax-Versand der Beschwerdebegründung an BGH statt BVerfG; keine Weiterreichung im ordentlichen Geschäftsgang möglich, da Telefaxversand am Nachmittag des letzten Tags der ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 1
    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde; versehentlicher Telefax-Versand der Beschwerdebegründung an BGH statt BVerfG; keine Weiterreichung im ordentlichen Geschäftsgang möglich, da Telefaxversand am Nachmittag des letzten Tags der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - versehentlicher Telefax-Versand der Beschwerdebegründung an BGH statt BVerfG - keine Weiterreichung im ordentlichen Geschäftsgang möglich, da Telefaxversand am Nachmittag des letzten Tags der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz per Fax verschickt: Sendeprotokoll überprüfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zum Bundesgerichtshof gefaxte Verfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19
    Zwar besteht jedenfalls im fachgerichtlichen Verfahren für ein Gericht, das mit dem Verfahren zuvor befasst war, eine nachwirkende Fürsorgepflicht, zu der regelmäßig auch gehört, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei dem Gericht eingereicht werden, im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Geht der Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befasst gewesenen Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 23.10.2008 - 1 BvR 2147/08

    Mangels fristgerechter Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19
    Indem die Beschwerdeführerin es unterlassen hat, das Sendeprotokoll auch auf die richtige Empfängernummer zu kontrollieren, handelte sie sorgfaltswidrig, da sie so die zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Frist mögliche Wiederholung der Übermittlung vereitelt hat (vgl. zur fehlenden Ausgangskontrolle bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde per Fax: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2008 - 1 BvR 2147/08 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07

    Unzureichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlendem Vortrag zur

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19
    Indem die Beschwerdeführerin es unterlassen hat, das Sendeprotokoll auch auf die richtige Empfängernummer zu kontrollieren, handelte sie sorgfaltswidrig, da sie so die zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Frist mögliche Wiederholung der Übermittlung vereitelt hat (vgl. zur fehlenden Ausgangskontrolle bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde per Fax: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2008 - 1 BvR 2147/08 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03

    Pflicht zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags beim VG anstatt beim OVG

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19
    Selbst bei einer Weiterleitung noch am selben Tag wäre mit einem Eingang beim Bundesverfassungsgericht frühestens am folgenden Tag und damit nach Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zu rechnen gewesen (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2003 - 1 BvR 310/03 -, Rn. 9).
  • OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22

    Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht

    Hiergegen spricht indes bereits die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, soweit dieses ausdrücklich eine Verpflichtung zur Weiterleitung in Fällen offenkundiger Unzuständigkeit annimmt (BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93; Beschluss v. 21.10.2021, Az. 1 BvR 838/19).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des

    Wird eine solche End- und Ausgangskontrolle anhand des Sendeprotokolls unterlassen und damit die fehlerhafte Übertragung übersehen, liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, weil die mögliche Wiederholung der Übermittlung vereitelt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2008 - 1 BvR 2147/08 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Oktober 2021 - 1 BvR 838/19 -, Rn. 5).
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